Suchtprävention
Suchtprävention
Sozialkonzept
Der Jugend und Spielerschutz ist eine zentrale Aufgabe für alle Anbieter aus der Glücksspielbranche. Um den hohen Stellenwert zu unterstreichen und sicherzustellen hat sich die Hami Automatenaufstellungs GmbH und Ihre Tochterfirmen seit 2013 dazu entschlossen ein hauseigenes Sozialkonzept zu erstellen. Die daraus resultierenden Maßnahmen sollen einen wirksamen Beitrag zum Schutz unserer Spielgäste nebst Ihren Angehörigen leisten.
Damit Spielgäste sich lange unterhalten fühlen können braucht es ein nachhaltiges Geschäftsmodell das ohne Spielerschutz nicht möglich ist.Auf diese Weise ist der Spielerschutz und die Spielsuchtprävention Teil der Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur geworden.
Präventionsarbeit
Unser Sozialkonzept wurde auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstandes zum pathologischen Glücksspiel in Zusammenarbeit mit Diplom-Pädagogen und AGJ Suchtberatung, vom AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V., einem der größten Träger von ambulanten und (teil-)stationären Angeboten der professionellen Suchthilfe Baden-Württemberg erarbeitet und verfasst. Der AGJ-Fachverband, und weiter in diesem Bereich anerkannten Stellen werden die Sozialkonzeptbeauftragten unserer Unternehmensgruppe bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Sozialkonzeptes sowie in der Schulungsorganisation für unser Servicepersonal begleiten und unterstützen. Somit kann das eigene Sozialkonzept nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen inhaltlich erarbeitet und weiterentwickelt werden.
Spielersperre
Eine Spielersperre ist eine selbst verordnete Spielerpause, die sich an alle Spielerinnen und Spieler richtet, die die rationale Kontrolle über das eigene Spielverhalten verloren haben. Die Spielersperre ist der Teilnahmeausschluss von allen legalen Glücksspielangeboten in Deutschland auf bestimmte Zeit. (für einen bestimmten Zeitraum?)
In der Spielabstinenz haben Spieler und Spielerinnen die Möglichkeit Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Damit die Hemmschwelle für eine Sperrung möglichst niedrig gehalten wird ist der Spielausschluss nicht unbegrenzt, sondern auch für eine kürzere Dauer von bis zu 3 Monaten möglich.
Die Minister der Bundesländer haben sich im Landesglücksspielgesetz und im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) darauf geeinigt, eine bundesweite Sperrdatei einzuführen. Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, ist mit der Errichtung und Unterhaltung eines Spielersperrsystems beauftragt. Spielhallenbetreiber sind seit dem 1. Juli 2021 bundesweit dafür verantwortlich, Zutrittskontrollen mit einem Abgleich der zentralen Sperrdatei Oasis für seine Spielgäste durchzuführen. Die Spielersperrungen sind spielformübergreifend d.h. man ist von allen Glücksspielangeboten gleichzeitig ausgeschlossen. Das betrifft Spielhallen, Geldspielgeräte in der Gastronomie, Spielbanken, Sportwetten, Glücksspielangebote im Internet, Pferdewetten mit festen Quoten, Lotterien bei mehr als zwei Ziehungen pro Woche. Ausgenommen sind Lottospiele mit maximal 2 Ziehungen pro Woche und Pferdewetten mit Totalisator-Quoten.
Jede Spielhalle hat eine eigene Betriebsstättenkennung über die die OASIS Abfrage durchgeführt wird. Es sind zwei Arten von Spielersperren vorgesehen:
Erstens die Spielersperren und zweitens die Fremdsperren. Beide Sperrarten können eigenständig beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden oder gemeinsam mithilfe des Servicepersonals in der Spielhalle durchgeführt werden.
Selbstsperre
Die Dauer der Selbstsperre richtet sich nach dem vereinbarten Zeitraum. Eine unbefristete Selbstsperre beträgt mindestens ein Jahr. Die Mindestsperrdauer einer befristeten Selbstsperre beträgt mindestens 3 Monate. Sollte eine kürzere Dauer angegeben werden, gilt die Sperrdauer von 3 Monaten. Der Betreiber der Spielhalle, der die Sperre ausgesprochen und in die Sperrdatei eingetragen hat, teilt dies der betroffenen Person unverzüglich mit.
Fremdsperre
Auch wenn die Selbstsperre ein wirksames Mittel zur Spielersperre ist, besteht die Möglichkeit Spieler mit einer Fremdsperre zu helfen, falls sie nicht mehr in der Lage sind, ihr Spielverhalten zu kontrollieren. Kommt eine Fremdsperre in Betracht, ist der betroffenen Person unverzüglich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Es findet ein Gespräch mit dem Sozialkonzeptbeauftragten statt. Die Sperrdauer für eine Fremdsperre beträgt mindestens 1 Jahr.
Aufhebung
Die Aufhebung einer Selbstsperre oder einer Fremdsperre endet nicht automatisch. Der Antrag auf Entsperrung kann nach Ablauf der vereinbarten Sperrdauer persönlich durch einen schriftlichen Antrag erfolgen. Das Regierungspräsidium Darmstadt gibt eine Bearbeitungszeit von einer Woche an. Unser geschultes Personal kann gerne behilflich sein.
Selbst-Test
Gerne können Sie ganz unverbindlich ihr Spielverhalten mit unserem Selbst-Test prüfen lassen.
Siehe Seite 58 im Sozialkonzept
Gerne können Sie ganz unverbindlich ihr Spielverhalten mit unserem Selbst-Test prüfen lassen.
Siehe Seite 58 im Sozialkonzept
Weiterführende Informationen
Spielgäste und Angehörige können sich über entsprechende Flyer informieren. Der Flyer wurde durch die Verbände der Automatenindustrie bereits entwickelt und erfüllt. Das Faltblatt mit dem Titel „Nur zum Spass? - Wenn’s aufhört Spass zu machen...“ kann auf den Seiten der AWI heruntergeladen werden: https://www.awi-info.de/userupload/
files/BA_Flyer_gruen_3.pdf
Darüber hinaus können sich Spielgäste oder Angehörige über die bereits bestehende bundesweite Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter der Nummer 01801/372700 informieren.